Forum Leichte Sprache

Kommunikation für ALLE

Seit 2018 gibt es in Freiburg das Forum Leichte Sprache. Ausgebildete Übersetzerinnen gestalten Ihre Texte in Einfacher oder Leichter Sprache: www.forum-leichte-sprache.de

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Warum Leichte Sprache?
Wir alle haben schon verständnislos auf Briefe von Behörden, Ärzten, Gebrauchsanweisungen u.ä. gestarrt und kaum etwas verstanden. Deshalb sind einfache Formulierungen eine Hilfe für alle Menschen. Die Leichte Sprache richtet sich spezielle an diejenigen, die Probleme mit dem Lesen und Verstehen von Texten haben.

Zielgruppen der Leichten Sprache
Etwa 6,2 Millionen Menschen in Deutschland gelten als „funktionale Analphabeten“. Diese können zwar einzelne Wörter und Buchstaben lesen und schreiben, jedoch keine zusammenhängenden Texte verstehen. Weitere 13 Millionen Menschen haben Probleme beim Lesen und Schreiben. Das sind insgesamt  21 Millionen Deutsche. Dazu gehören Menschen mit einer Leseschwäche mangels ausreichender Bildung, Legasthenie, Gehörlosigkeit von Geburt an, sozialer Beeinträchtigung oder Ältere, deren Lesefähigkeit abgenommen hat. Leichte oder Einfache Sprache wendet sich außerdem an Jugendliche, die selten lesen, Menschen mit Migrationshintergrund oder Nicht-Muttersprachler*innen.

Wie funktioniert Leichte Sprache?
Sie besteht aus sehr kurzen Sätzen, ohne Passiv, Genitive, Konjunktive, Fremdwörter oder Abkürzungen. Lassen sich schwierige Wörter nicht vermeiden, werden sie erklärt. Dazu nutzt man einfache, aktive und anschauliche Wörter. Der Text enthält nur die wichtigsten Informationen. Wer Texte in Leichte Sprache übersetzt, muss Sie von einer Prüfgruppe auf ihre Verständlichkeit hin prüfen lassen. Hierbei kooperiert das Forum Leichte Sprache mit Prüfer*innen u.a.  vom Ring der Körperbehinderten e.V. Freiburg.

Unterschied Leichte und Einfache Sprache

  • Auch Einfache Sprache braucht einen logischen Textaufbau
  • Leicht verständliche Wörter
  • Max. 15 Wörter pro Satz,  höchstens ein Komma
  • Fremdwörter sollen vermieden oder erklärt werden

Etwa 95 Prozent der Bevölkerung in Deutschland können Einfache Sprache lesen und verstehen.
Übersetzungen in Einfache Sprache müssen nicht überprüft werden.

Wer arbeitet im Forum?
Weil es die UN-Konvention so vorsieht und weil es 2018 im Südwesten noch keine Übersetzungsbüros für Leichte Sprache gab, gründete sich das Forum Leichte Sprache. Die Gründungsinstitutionen sind:

Die Übersetzer_innen sind:

Hannah Speth:
- Übersetzerin für Leichte Sprache (Zertifiziert durch das Fachzentrum für Leichte Sprache Augsburg)
- Logopädin, Berufspädagogin B.A., Lehrbeauftragte an der Katholischen Hochschule Freiburg im Beratungszentrum für Unterstützte Kommunikation
- Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.
Tel:  0176  20 72 49 04

Gabriele Hartmann:
- Basis- und Aufbaukurs „Leichte Sprache“ bei der Lebenshilfe Baden-Württemberg
- Barrierefreie Veranstaltungsberatung
- Gästeführerin für Menschen mit Behinderungen
Tel: 0170 826 36 46

Unser Angebot:

  • Wir beraten Sie zu Texten im Print- und Onlinebereich
  • Wir übersetzen Ihre Texte in Einfache oder Leichte Sprache
  • Wir überprüfen die Verständlichkeit der Texte mit unserer Prüfgruppe
  • Wir bebildern und gestalten Ihre Texte
  • Wir formulieren Ihre Rede-Texte in Leichter / Einfacher Sprache            
  • Wir kennzeichnen die fertigen Texte mit dem Siegel 

   Logo Leichte Sprache © Inclusion Europe 

Rechtlicher Hintergrund:

  • Nach § 11 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) sind Träger öffentlicher Gewalt verpflichtet: „Informationen in Leichter Sprache vermehrt bereitzustellen“ (seit 1. Mai 2002)
  • 2008 unterschrieb Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention. Verpflichtung: allen Menschen eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Jede_r hat das Recht auf barrierefreie Informationen.
  • Alle öffentlichen Institutionen müssen die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen umsetzen.
  • Eine Erklärung zur Barrierefreiheit nach § 12 b des Behindertengleichstellungsgesetzes muss auf der Startseite und von jeder Seite einer Website leicht auffindbar und erreichbar sein. 
    https://www.bfit-bund.de/DE/Home/home_node.html

Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik https://www.bfit-bund.de/DE/Home/home_node.html kontrolliert die Webseiten öffentlicher Institutionen.

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